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Vorstand
"Im Verein ist Sport am schönsten!"
1963 als reiner Fußballverein gegründet hat sich der SV in den letzten Jahren
zu einem Breitensportverein mit einem vielseitigen Angebot entwickelt.
Rund 500 Mitglieder machen ihn zum größten Verein in Waldesch und zeugen
von einem gesunden Vereinsleben!
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Der aktuelle Vorstand v. l.: Abteilungsleiter Fußball Marc Link, Beisitzer Clubheim Marc Sauerborn,
2. Geschäftsführer Christian Seibert, 1. Kassierer Heinz Krengel, 2. Kassierer Peter Oppenhäuser,
1. Vorsitzender Daniel Cron, 2. Vorsitzender Jörg Breidbach, 1. Vorsitzender Kevin Etzkorn,
Jugendleiter Klaus-Peter Braun, Beisitzer Presse- & Öffentlichkeitsarbeit Jens Haase, Beisitzer
Mediengestaltung Kevin Kühn. Es fehlen 1. Geschäftsführer Jens Oppenhäuser und Jugendleiter
Christoph Link.
| 1. Vorsitzender | 1. Vorsitzender |
|
Daniel Cron Hübingerweg 11 56323 Waldesch 0171 7022308 |
Kevin Etzkorn Antoniusstraße 7 56323 Waldesch 0171 5391572 |
| 2. Vorsitzender | |
|
Jörg Breidbach Dieblicher Straße 28 56323 Waldesch 02628 987461 |
|
| 1. Geschäftsführer | 2. Geschäftsführer |
|
Jens Oppenhäuser Koblenzer Straße 9 56323 Waldesch 02628 2305 |
Christian Seibert Röderwiese 23 56323 Waldesch 02628 3237 |
| 1. Kassierer | 2. Kassierer |
|
Heinz Krengel Römerstraße 56323 Waldesch 0151 55120811 |
Peter Oppenhäuser Bornstraße 15 56323 Waldesch 0176 20391855 |
| Jugendleiter | Jugendleiter |
|
Klaus-Peter Braun Triftstraße 9 b 56323 Waldesch 02628 3814 |
Christoph Link Koblenzer Straße 21a 56323 Waldesch 0170 5586878 |
|
Beisitzer Clubheim |
Beisitzer Presse & Öffentlichkeitsarbeit |
|
Marc Sauerborn Triftstraße 6 56323 Waldesch 0176 24749326 |
Jens Haase Hübingerweg 2 56323 Waldesch 0177 4034111 |
| Beisitzer Mediengestaltung | |
|
Kevin Kühn Triftstraße 12 56323 Waldesch 0151 14024241 |
Satzung
Satzung
des Sportvereins Waldesch 1963 e.V. in der Fassung vom 14. Juni 1963,
zuletzt geändert am 31. Januar 2003
A. Name, Sitz und Zweck des Vereins
§ 1
Der am 26. April 1963 in Waldesch gegründete Sportverein führt den Namen „Sportverein Waldesch 1963 e.V.“. Er ist Mitglied des Sportbundes Rheinland e.V. und der einzelnen Landes- und Spitzenfachverbände, deren Sportarten im Verein betrieben werden, sowie des Deutschen Sportbundes.
Die Vereinsfarben sind Grün-Weiß. Der Verein hat seinen Sitz in Waldesch.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, und zwar insbesondere auch die Förderung des Volkssports.
Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung oder der Aufhebung des Vereins nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
B. Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
§ 2
Mitglied des Vereins kann jeder Mann und jede Frau werden.
§ 3
Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, jugendlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern. Als ordentliches Mitglied gelten Erwachsene beiderlei Geschlechts, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zur Vereinsjugend zählen alle Mitglieder männlichen und weiblichen Geschlechts, von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr.
Personen, die sich um die Sache des Sports oder den Verein verdient gemacht haben, können auf Vorschlag der Jahreshauptversammlung von 2/3 der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ehrenmitglieder haben das Recht ordentlicher Mitglieder, sind aber von der Beitragspflicht befreit.
§ 4
Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters als Zustimmung hierzu abzugeben.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Er ist nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe einer evtl. Ablehnung anzugeben. Mit der Anmeldung unterwirft sich jedes Mitglied den Bestimmungen dieser Satzung und den Vorschriften des Vereinsrechts nach den §§ 21 bis 79 BGB.
§ 5
Der Eintritt in den Verein ist gebührenfrei.
Bei Wiedereintritt in den Verein ist ein Eintrittsgeld zu entrichten, sofern die Gründe, die zum Austritt führten, in der Person des Mitgliedes begründet lagen. Die Höhe des Wiedereintrittsgeldes wird vom Vorstand festgesetzt.
§ 6
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt und durch Ausschluss aus dem Verein.
Verpflichtungen dem Verein gegenüber sind bis zum Ablauf des laufenden Kalendervierteljahres zu erfüllen. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zulässig.
Ein Mitglied kann nach vorheriger Anhörung vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden:
- 1. wegen Nichterfüllung satzungsgemäßer Verpflichtungen und Nichtbefolgung von Anordnungen der Vereinsleitung,
- 2. wegen Nichtzahlung von sechs Monatsbeiträgen trotz Aufforderung,
- 3. wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins und unsportlichen Verhaltens,
- 4. wegen unehrenhafter Handlungen.
§ 7
Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird alljährlich von der Jahreshauptversammlung im voraus bestimmt. Auch kann die Jahreshauptversammlung im Bedarfsfall die Erhebung eines außerordentlichen Betrages mit einfacher Stimmenmehrheit beschließen.
§ 8
Jugendliche Mitglieder haben in der Jahreshauptversammlung und bei Wahlen des Vereins bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kein Stimmrecht. Bei der Wahl des Jugendleiters haben jugendliche Mitglieder des Vereins volles Stimmrecht.
§ 9
Den Mitgliedern stehen die Anlagen und Gerätschaften des Vereins zur Benutzung zur Verfügung. Jedes Mitglied kann in allen Abteilungen des Vereins Sport betreiben. Den Anordnungen der technischen Leitung und deren Unterorgane ist Folge zu leisten.
C. Organe des Vereins
§ 10
Oberstes Organ ist die Jahreshauptversammlung. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand schriftlich und durch Veröffentlichung in den Vereinsaushängekästen. Zwischen dem Tage der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von mindestens 14 Tagen liegen.
§ 11
Die Jahreshauptversammlung entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des/der 1. Vorsitzenden den Ausschlag. Bei Satzungsänderungen ist Zweidrittelmehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich.
§ 12
Die Jahreshauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. In ihr kann über Anträge nur abgestimmt werden, die mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorgelegen haben. Es sei denn, dass die Jahreshauptversammlung die Dringlichkeit des Antrages mit Zweidrittelmehrheit anerkennt. Falls eine anwesendes Mitglied geheime Abstimmung wünscht, muss geheim abgestimmt werden. Die gefassten Beschlüsse sind zu protokollieren und durch den/die 1. Vorsitzenden zu unterzeichnen.
§ 13
Die Jahreshauptversammlung findet alljährlich statt. Regelmäßige Gegenstände der Beratung und Beschlussfassung sind:
- 1. Entgegennahme der Jahresberichte, des Kassenprüfberichtes, Entlastung des Vorstandes
- 2. Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer,
- 3. Beschlussfassung über vorliegende Anträge und Festsetzung der Mitgliedsbeiträge.
§ 14
Eine außerordentliche Jahreshauptversammlung wird auf Beschluss des Vorstanders einberufen. Der Vorstand ist zur Einberufung innerhalb einer Frist von 7 Tagen verpflichtet, wenn wenigstens ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich beantragt haben.
§ 15
Mitgliederversammlungen können neben der Jahreshauptversammlung nach Bedarf durch den Vorstand einberufen werden, soweit dies im Vereinsinteresse erforderlich ist.
D. Leitung des Vereins
§ 16
Der Vereinsvorstand besteht aus:
- 1. dem engeren Vorstand, nämlich
- · dem/den 1. Vorsitzenden,
- · dem 2. Vorsitzenden,
- · dem 1. Geschäftsführer,
- · dem 2. Geschäftsführer,
- · dem 1. Kassierer und
- · dem Jugendleiter,
- 2. dem erweiterten Vorstand, nämlich
- · dem engeren Vorstand gemäß Ziffer 1.,
- · den Beisitzern für verschiedene Aufgaben und
- · den Leitern der einzelnen Sportabteilungen.
Bei zwei 1. Vorsitzenden haben diese zusammen eine Stimme. Bei Unstimmigkeiten zwischen den beiden gilt die Stimme als Enthaltung.
§ 17
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die 1. oder den 2. Vorsitzenden vertreten. Sie sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Der 2. Vorsitzende soll jedoch im Innenverhältnis zum Verein nur bei Verhinderung des/der 1. Vorsitzenden tätig werden.
§ 18
Dem Vereinsvorstand obliegt die Leitung des Vereins. Insbesondere ist er zuständig für:
- 1. die Bewilligung von Ausgaben,
- 2. die Durchführung der Beschlüsse der Jahreshauptversammlung und der Mitgliederversammlungen,
- 3. die Aufnahme, den Ausschluss und die Bestrafung von Mitgliedern,
- 4. alle Entscheidungen, soweit Vereinsinteressen berührt werden.
§ 19
Beschlüsse, die Geldausgaben des Vereins bedingen, bedürfen der Zustimmung des Vorstandes. Diese Genehmigung kann in eiligen Fällen vom/von den 1. Vorsitzenden gemeinsam mit dem 1. Kassierer erteilt werden. Die Zustimmung des Vorstandes ist nachzuholen.
§ 20
Der/Die 1. oder der 2. Vorsitzende beruft und leitet die Sitzungen des Vorstandes und die Versammlungen der Mitglieder. Der Vorstand ist einzuberufen, so oft die Lage der Geschäfte dies erfordert oder ein Mitglied des engeren Vorstandes es beantragt. Der/Die 1. oder der 2. Vorsitzende hat Sitz und Stimme in allen Sitzungen der Ausschüsse und Abteilungen. Er ist/Sie sind berechtigt, in besonderen Fällen auch andere Mitglieder zu ermächtigen, diesen Sitzungen als beratende Teilnehmer beizuwohnen.
§ 21
Der 1. Kassierer trägt die Verantwortung für die Kassengeschäfte. Auszahlungsanordnungen bedürfen der Anweisung durch den/die 1. oder den 2. Vorsitzenden. Der Kassierer hat dem Vorstand laufend über die Kassenlage zu berichten.
§ 22
Den übrigen Mitgliedern des Vorstandes obliegt die Erfüllung der Aufgaben, die sich aus ihrem Tätigkeitsbereich ergeben.
§ 23
Sofern die Vereinsinteressen es erfordern, werden für den laufenden technischen Spiel- und Sportbetrieb Ausschüsse gebildet, die in ihrer personellen Zusammensetzung von der Jahreshauptversammlung zu wählen sind (z.B. Jugendausschuss, Fußballausschuss, Frauenausschuss usw.) Die Ausschüsse sind in ihrem Aufgabenbereich selbständig, unterstehen jedoch der Weisungsbefugnis des Vorstandes.
Für Abteilungen ohne technischen Ausschuss ist der Vorstand zuständig, der auch ermächtigt ist, für Sonderaufgaben besondere Ausschüsse zu bestimmen.
E. Sonstige Bestimmungen
§ 24
Wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen der Satzung ist der Vorstand berechtigt, folgende Strafen über die Mitglieder zu verhängen:
- 1. Verweis
- 2. Geldstrafe bis zu € 50,00
- 3. Disqualifikation bis zu einem Jahr
- 4. ein zeitlich unbegrenztes Verbot des Betretens und der Benutzung der Sportanlagen
- 5. Ausschluss aus dem Verein.
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§ 25 Das Vereinsvermögen fällt nach Auflösung an die Ortsgemeinde Waldesch, Kreis Mayen-Koblenz, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat. Die Abstimmung über die Auflösung ist namentlich vorzunehmen. 56323 Waldesch, den 11. Januar 2008 gez. D. Cron K. Etzkorn gez. J. Breidbach gez. M. Hörter___ 1. Vorsitzende 2. Vorsitzender Geschäftsführer |
Sportanlagen

Dem SV Waldesch stehen mit dem Sportplatz an der Hunsrückhöhenstraße und der Turnhalle der Grundschule zwei Sportstätten zur Verfügung.
Der Sportplatz ist ein Hartplatz der zuletzt 1987 generalsaniert wurde. Dem großen Einsatz der Vereinsmitglieder ist es zu verdanken, dass der Platz weiterhin bespielbar ist. Verein und Gemeinde streben gemeinsam auf einen Kunstrasenplatz hin. Dafür wurde im Jahr 2009 der Förderverein Kunstrasenplatz Waldesch e. V. gegründet. Der Förderverein richtete in den vergangenen beiden Jahren die traditionelle Pfingstkirmes sowie verschiedene andere kleinerere Veranstaltungen aus, um diesem Ziel sukzessive näher zu kommen.
Direkt am Sportplatz gelegen ist das vereinseigene 1990 errichtete Sportlerheim. Zwei Mannschaftsumkleiden, eine Schiedsrichterumkleide jeweils mit Sanitärenanlagen, ein Schank- und Besprechungsraum, sowie zwei Garagen stehen zur Verfügung.

Die Schulturnhalle wurde im Jahr 1972 erbaut und in den Jahren 2009 - 2011 von Grund auf saniert. Die Halle steht den Turn- und Aerobicgruppen, den Volleyballern sowie im Winter den Fußballern von klein bis groß zur Verfügung.
News
Weihnachtsfeier der 1. Mannschaft

Die Seniorenfußballabteilung hatte zur diesjährigen Weihnachtsfeier in die Waldescher Grillhütte eingeladen. Spieler, Trainer/Betreuer und Fans feierten gemeinsam den Jahresausklang. Nach der sensationellen Begrüßungsrede (fundamental!) von Spielführer Christian Seibert stellte Jens Haase das Schätzspiel vor. Es galt den Zuschauerdurchschnitt bei den Heimspielen im Jahr 2011 richtig zu tippen. Hier konnte sich Peter Bollinger (wer auch sonst...) freuen. Er gewann eine Flasche Cap. Morgan und eine SVW - Kappe. Damit kann er endlich die alte, hässliche Bayern München - Kappe entsorgen. Das diesjährige Abendessen aus dem Waldhotel "König von Rom" ließ keine Wünsche übrig. Suppe, Salate, Filet und Schnitzel, zweierlei Gemüse und Beilagen einfach nur lecker. Der Nikolaus hatte ebenfalls den Weg in die Grillhütte gefunden und wusste manch gutes und manch schlechtes zu berichten. Fazit am Ende: Damit der Schlachtruf nach Siegen noch oft erklingen kann müssen 11 Freude zusammen stehen. Die traditionelle Tombola fiel in diesem Jahr etwas kleiner aus, dafür war sie mit tollen Preisen versehen. Neben der obligatorische Bratpfanne, die in diesem Jahr Thomas Retzmann gewann (auf das eingentlich fällige Eierbacken verzichtete die Meute), gab es u. a. ein 30 l Fass Königsbacher - zur Verfügung gestellt von der Fa. Getränke Schneider - und eine Nintendo WII zu gewinnen. Das Fass ging an André Keller, über die WII freute sich Kevin Kühn. Nach dem offiziellen Teil folgte wurde noch lange weiter gefeiert.
-> mehr Bilder gibt's auf der SVW - Facebookseite
Die 1. Mannschaft bedankt sich bei allen treuen Fans, den vielen Helfern und Sponsoren für die Unterstützung im abgelaufenen Jahr. Wir wünschen allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.




